02.6 Verdunstungsreduktion auf grundwassernahen Flächen

Die reale Verdunstung der grundwassernahen Flächen AN ist in der Re­gel gleich der poten­tiell möglichen, weil das oberflächennah an­ste­hende Grundwasser für ein ausreichendes Feuchteangebot sorgt. In lang anhaltenden, sommerlichen Trockenperioden kann aber der Eigenwasservorrat SAN der Fläche AN soweit gemindert werden, dass seine Oberfläche in Tie­fen absinkt, in denen SAN nur noch bedingt durch die Transpiration der Vegetation redu­ziert werden kann. Mit absinkendem Grundwasserspiegel kommt es also zu einer Minderung der Verdunstung bzw. es ergibt sich ein Verdunstungsdefizit EDN, bis Grundwasserlagen er­reicht werden, die nicht mehr ausschöpfbar sind und die reale Verdunstung gegen „Null“ geht.

Wenn für die Modellierung dieses Prozesses eine lineare Zunahme der Verdunstungsreduk­tion zwischen EDN=0 bei SAN=0. und EDN = PSON bei SAN = SNmin angenom­men wird, dann ergibt sich

 

\fn_jvn EDN := MAX(0.,EDN\cdot SAN/SN_{min})
 Gl. 2-33

 

PSON=PSO (als negativer Output des Bodenwasserhaushaltsmodells) ist hier der noch nicht befriedigte Verdunstungsanspruch. Als Grenzwert kann in erster Näherung SNmin = -SMXN ange­nommen werden.

Damit ergeben sich

 

\fn_jvn ERI := ERI - EDN\cdot A
Gl. 2-34

 

\fn_jvn SAN := SAN + EDN
Gl. 2-35

 

Für EDN = 0 bzw. SAN=0. wird also der volle Verdunstungsanspruch befriedigt, während für SAN= -SMXN bzw. EDN=PB die reale Ver­dunstung um diesen Betrag reduziert und SAN um diesen Betrag wie­der er­höht wird und damit nicht weiter absinkt. Zum besseren Ver­ständ­nis sei an dieser Stelle daran erinnert, dass SAN im Sättigungs­flä­chen­modell (s. Kapitel 2.3, Gl. (2-4)) um PO redu­ziert wurde und zum Berechnungsbeginn ERI = EPI gesetzt wurde, hier also nur eine Korrek­tur er­folgt.

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